Privatkunden können für fast alle Renovierungsarbeiten im Haus jährlich bis zu 1200,– EUR (entsprechend 20% von max. 6000,– EUR Lohnkosten) von ihrer Steuerschuld abziehen; absetzbar sind nur die Lohnkosten. Deshalb werden diese bei uns auf Wunsch auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Allerdings sind Arbeiten die in der Werkstatt ausgeführt werden oder im Rahmen einer Neubaumassnahme anfallen, nicht anrechenbar.